Aktuelles
Schreiben des Landrates zu Nutzungsrechten fraglich
Der Landrat des Eichsfeldkreises hat Ende Januar 2010 ein Schreiben an die Kommunen mit Waldinteressentenschaften gerichtet. Dank der schnellen Weiterleitung dieses Schreibens durch Mitglieder an den Verband konnte die Verbandsspitze dieses Schreiben am darauf folgenden Tag zu einem Thema des Gesprächs mit Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz machen. Dabei bekundete der Minister seine Unterstützung für die Position der Waldge-
nossenschaften.
Der Waldbesitzerverband lehnt im Namen der Mitglieder mehrere Passagen des Schreibens des Landrates ab und legt Wert auf die Feststellung folgender Sachverhalte:
- Nutzungsrechte der Waldinteressenten waren in der Regel nicht im Grundbuch eingetragen
- ein großer Teil der Waldgenossenschaften wurde nicht nach dem „ Sondernutzungsgesetz „ enteignet
- Die Behauptung in dem Schreiben des Landrates, dass bei heute nicht im Grundbuch
eingetragenen Nutzungsrechten die Gerechtigkeitsanteile durch Vollzug des „ Sondernutzungsgesetzes „ gelöscht wären, ist nicht richtig.
- Der Gesetzgeber hat mehrere Varianten für eine Einigung zwischen Kommune und Waldinteressenten aufgeführt. Die Position des Landrates, den Kommunen von einem Verkauf abzuraten, widerspricht dem Willen des Gesetzgebers.
- Die Behauptung, dass die Gemeinden in der Bewirtschaftungsstruktur des bisherigen
Gerechtigkeitswaldes … waren, stimmt vielfach nicht, da die Bewirtschaftung des Waldes
allein den Gerechtigkeitsbesitzern oblag. Die Gemeinden haben auch in den letzten 60
Jahren keine Ansprüche an den Gerechtigkeitswald gestellt bzw. keine eigenständige
Waldbewirtschaftung vorgenommen.
Inzwischen sind beim Oberlandesgericht Jena in drei verschiedenen Fällen sämtliche Entscheidungen zugunsten der Waldinteressentengemeinschaften gefallen. Im letzten Fall kam es zu einer Einigung, die mit dem Verkauf an die Waldinteressenten endete.
Für Rückfragen steht der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes gern zur Verfügung
W. Heyn
Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Förderung für Waldbesitzer
Im TMLFUN in Erfurt wurde am 10.02.2010 eine Arbeitsgruppe „ Forstförderung für Privat- und Körperschaftswald „ gebildet. Ziel ist
- Schlussfolgerungen aus den Förderjahren 2007 bis 2009 zu ziehen
- Verfahrensabläufe in der jetzigen Förderperiode zu optimieren
- Schlussfolgerungen für die Förderphase 2014 bis 2020 zu ziehen.
Der Waldbesitzerverband wird in der Arbeitsgruppe mitarbeiten und bittet seine
Mitglieder, Anregungen und Kritiken zur jetzigen forstlichen Förderung der
Geschäftsstelle des Verbandes mitzuteilen.
W. Heyn
MinistergesprÄch
Am 22.Januar 2010 traf sich die Verbandsspitze mit dem Thüringer Minister für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt Jürgen Reinholz in Erfurt zu einem über einstündigen Gespräch, das in einer angenehmen Atmosphäre stattfand.
Aus dem TMLFUN nahmen neben dem Minister sein zuständiger Abteilungsleiter Dr. Karl-Friedrich Thöne, dessen Mitarbeiter Karl- Heinz Müller und Achim Ramm sowie
aus dem Ministerbüro Corinna Geißler teil. Für den Waldbesitzerverband für Thüringen erläuterten Präsident Jörg Göring, Vizepräsident Christian Freiherr von
Truchsess und Geschäftsführer Wolfgang Heyn die Probleme der Waldbesitzer.
Auf die Forderung von Jörg Göring, das erfolgreiche Modell des Gemeinschaftsforstamtes zu erhalten, antwortete der Minister, dass daran keine Zweifel bestehen.
Wenn es um die Änderung der Beförsterungskosten gehe, werde der Verband rechtzeitig beteiligt. Auf die Forderung nach einer „Entbürokratisierung“ bei der Bearbeitung der Fördermittel wurde auf die notwendigen Kontrollen hingewiesen, wenn es um EU- und Bundesmittel geht. Auch damit wird sich eine Arbeitsgruppe
beschäftigen. Lange diskutierten beide Seiten über das Thema Natura- 2000.
Für die Waldbesitzer ist besonders die Festlegung in der FFH- Positivliste kritisch,
dass in bestimmten Vogelschutzgebieten die Holzernte nur bis zum 28.02. des Jahres als unbedenklich gilt und danach die Unteren Naturschutzbehörden beteiligt werden sollten. Der Minister verwies auf die zu erstellenden vorläufigen Waldbehandlungskonzepte, die mehr Rechtssicherheit bringen und auf die Möglichkeit, das Förderprogamm Waldumweltmaßnahmen zu nutzen. Nachdem die Verbandvertreter
eine eventuelle Veröffentlichung von Daten der Waldbesitzer im Zusammenhang mit
Internetinformationen zu FFH kritisierten, wurde zugesagt, dass erste Beispiele mit dem Verband vorher besprochen werden. Zur besseren Information der Waldbesitzer zu Natura 2000 sollen Schulungen angeboten werden und eine Broschüre erarbeitet werden.
Weiter ging es um die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der regionalen Holzindustrie / Holzhändler. Auf die Frage nach der Position des Ministerium zur Sicherung der Nutzungsrechte von Waldinteressenten in Nordthüringen antwortete der Minister, dass sein Ministerium wie bisher für die Sicherung der Nutzungsrechte
eintritt.
Ein erstes Fazit: Der Minister war gut vorbereitet und hat kompetent geantwortet. |

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W. Heyn
Pressetext
2010/01
Brennholzselbstwerber sollten Lehrgang absolvieren
In zertifizierten Forstbetrieben ist der Einschlag von Brennholz ab dem
Jahr 2014 nur noch zulässig, wenn der Selbstwerber vorher an einem
Lehrgang zum Umgang mit der Motorsäge teilgenommen hat
Zwei Drittel der Waldfläche Thüringens ( 208 Tha Staatswald, 99 Tha Privatwald,
51 Tha Kommunalwald ) sind nach dem Standard PEFC zertifiziert. Nachdem im vergangenen Jahr die Standards überarbeitet wurden, gilt nun, dass ab 2014 in zertifizierten Betrieben Brennholzselbstwerber, die dies mit einer Motorsäge
tun wollen, die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachweisen müssen.
Der Waldbesitzerverband für Thüringen empfiehlt bereits jetzt die Teilnahme an einem solchen Lehrgang, weil noch zu viele Unfälle mit Motorsägen im Wald
passieren. Dazu Jörg Göring, Präsident des Verbandes: „ Dass jedermann im Baumarkt ohne einen Lehrgang, noch nicht mal ohne Einweisung, ein solches Arbeitsgerät kaufen kann, ist eigentlich nicht hinnehmbar. „ Zu den dreitägigen Lehrgängen an der Mobilen Waldbesitzerschule, die gemeinsam von der Thüringer Landesforstverwaltung und dem Waldbesitzerverband organisiert werden, kann sich jeder beim zuständigen Forstamt anmelden. Einmal jährlich kommt diese Schule in jedes Thüringer Forstamt. Waldbesitzer zahlen bis 50 Euro, Nichtwaldbesitzer
147 Euro für den ganzen Lehrgang.
Auskünfte über die Forstämter oder beim Waldbesitzerverband montags bis
donnerstags Tel. 036 24 – 31 38 80.
Hintergrund: An der Mobilen Waldbesitzerschule wurden seit 14 Jahren jedes Jahr
über 700 Waldbesitzer und Bürger im Umgang mit der Motorsäge geschult.
Vielfach waren die Lehrgänge ausgebucht.
Pressetext
Waldbesitzer lehnen Fichtennationalpark ab
Der Waldbesitzerverband für Thüringen begrüßt, dass in der Bezeichnung des Landwirtschaftsministeriums wieder der Name „Forsten“ aufgenommen wurde,
weil damit die große Bedeutung der Thüringer Forstwirtschaft als Rohstoff- und Energielieferant sowie als Arbeitgeber gewürdigt wird.
Pläne für einen Fichtennationalpark im Thüringer Wald lehnt der Verband dagegen ab. Dazu erklärt dessen Präsident Jörg Göring: „ Es ist doch nicht hinnehmbar, dass einerseits die Thüringer Holzindustrie bei einer Verarbeitungskapazität von 4 Mio Festmeter Rundholz dringend Holz benötigt und andererseits bis zu 13.000 ha Wald mit einer möglichen Nutzung von jährlich 100.000 Festmeter stillgelegt werden. „ Was der Borkenkäfer in Fichtennationalparken anrichtet, kann man sich auf Tausenden Hektar abgestorbener Wälder im Harz und Bayerischen Wald anschauen. Die Waldbesitzer befürchten, dass eine Massenvermehrung des Borkenkäfers auf den stillgelegten Waldflächen die angrenzenden Forstbetriebe bedroht. Göring ist der Auffassung, dass gerade in den neuen Bundesländern weitere Naturschutzgroßprojekte abgelehnt werden sollten, da durch das Grüne Band und die Ausweisung anderer Nationalparke bereits überproportional Flächen aus der Bewirtschaftung herausgenommen wurden.
Mitgliederversammlung
Waldbesitzerverband für Thüringen
19. September 2009 öffentlicher Teil
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Nach der Begrüßung der Ehrengäste hielt der Präsident des Waldbesitzerverbandes Jörg Göring folgende Rede:
Sehr verehrte Gäste, verehrte Waldbesitzer,
Thüringen hat gewählt und es bleibt abzuwarten, ob diese Wahl für den Privatwald und seine Bewirtschaftung, für das Eigentum und seine freiheitlichen Maxime eine gute Wahl war oder ob es zu einer Sozialisierung unseres Waldes im großen Stile kommen wird.
Im Vorfeld dieser so genannten Richtungswahl haben alle damalig dem Landtag angehörenden Fraktionen den Fortbestand des Gemeinschaftsforstamtes ausdrücklich betont und den Erfolg der Beratung und Betreuung der Waldbesitzer durch Thüringen Forst hervorgehoben. Auch sollte der Einstellungskorridor für die Forstämter so gestaltet werden, dass eine reibungslose Arbeit in den Revieren möglich ist. Daran müssen wir eine neue Landesregierung messen.
Sorge macht mir aber vor allem die schleichende Enteignung durch den Naturschutz in Form einer Positivliste Natura 2000, die den Waldmanagementplänen vorangestellt wurde. Nun muss der Waldbesitzer auch, und ich meine vorrangig, mit den Unteren Naturschutzbehörden bei jeder Bewirtschaftungs-maßnahme in seinem Wald Einvernehmen erzielen. Sind die Managementpläne erst erarbeitet und bestätigt, stehen sie, wie kann es anders sein, der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Da ja der Naturschutz ein immer währender Prozess ist, den Förster und Waldbesitzer seit Jahrhunderten begleiten und bewahren, wird nun eine ganz besondere Qualität ermöglicht, nämlich das stetige Einspruchsrecht der freiwilligen Naturschützer in den Forst – und Wirtschaftsplan eines jeden betroffenen Betriebes.
Zu dieser, wie ich meine, hausgemachten Misere, passt natürlich das (Thüringer) Schwarzbuch Naturschutz des BUND. Dazu passt aber auch der immer lauter werdende Ruf, alte Buchenwälder unter Naturschutz zu stellen, Nadelwälder in Buchenwälder umzuwandeln und in 100 Jahren unter Schutz zu stellen. Dazu passt eben auch die ständige Diskreditierung von unserem Zertifizierungssystem PEFC durch die Umwelt-verbände.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Zertifizierungssysteme in der Natur sind nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern eine Selbstbeschränkung zum Wohle des Waldes und müssen immer wieder auf ihre Praktikabilität und ihren Nutzen überprüft werden, so zu sagen ein fließender Entwicklungsprozess, der dem Endverbraucher von Holz als Gut oder Böse verkauft werden soll. Alle Theorie ist grau nur der Wald, der ist grün ( Pfeil ).
Falls es der Naturschutz schon bemerkt haben sollte, die Doppelzertifizierung ist in vollem Gange und alle sind gut.
Mit einem alten Sprichwort diese Tätigkeit zu umschreiben:
„ Die Schlauen leben von den Dummen und die leben von der Arbeit.“ Wenn wir aber einst Naturschutz pur haben, dann wird’s schwierig, für die Schlauen noch Dumme zu finden.
Ein ähnliches Thema wurde zur Jahrestagung des Deutschen Forstwirtschaftrates aufgezeigt.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt erhält fast ausschließlich in den neuen Bundesländern, wie kann es anders sein, 46000 Hektar Grund und Boden, davon 37000 Hektar Wald, um Naturschutz mit Steuergeldern praktizieren zu können. Was doch so eine friedliche Revolution für Chancen zum Wohle des deutschen Volkes über alle Eigentumsansprüche ermöglicht.
Ein Kollege aus den „gebrauchten“ Bundesländern sagte mir, dort wisse man eben, wem was gehört.
Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren , Sie erkennen an diesen wenigen Beispielen, wie durch diese Fremdbestimmung unseres Eigentums die Sozialisierung selbigen schon begonnen hat.
Entschädigung für entgangene Erträge, die ja die Multifunktionalität der Wälder bezahlen sollen, sieht Europa, sieht der Bund und sieht das Land nicht vor. Bei großzügiger Entschädigung können wir es uns trotzdem nicht leisten, unsere Wirtschaftswälder zur Wildnis werden zu lassen, um Zielkonflikte der Nachhaltigkeit und des Naturschutz zu lösen. Wir leben in einer Kulturlandschaft, die durch Nutzung zu dem geworden ist, in ihrer Schönheit und Einzigartigkeit, und nur durch nachhaltige Nutzung wird sie auch erhalten bleiben.
Die Menschen in dieser Waldheimat sind eng mit ihr verbunden und lieben den Wald. Dies sollte vor allen auch den Erwerbern von Treuhandwald bewusst werden, und die einzigartige Chance muss dem Dialog zum Wohle des grünen Dom dienen und nicht in einen Kleinkrieg mit der Bevölkerung ausarten.
Wie ich aus dem Wald herausrufe, so schallt es hinein und wir Waldbesitzer sind nicht in der Position, Feindschaften dauerhaft zu pflegen. Wir haben ganz andere, größere Probleme zur Daseinsfürsorge zu lösen, als Diejenigen, die uns wohl gesonnen sind zu verprellen.
Lassen Sie uns gemeinsam, über alle Waldbesitzarten hinweg, für einen gesunden ertragsreichen und vielfältigen Wald, für eine leistungsfähige, nachhaltige Forstwirtschaft und für eine bewahrenswerte Heimat arbeiten. Hierzu sind auskömmliche Holzpreise von Nöten, die unser tägliches Auskommen sowie Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ermöglichen. Lassen Sie uns gemeinsam das Werk unserer Väter und Großväter für unsere Kinder und Enkel fortsetzen. Und lassen Sie uns gemeinsam gegen Bürokratie, überzogene Ansprüche des Naturschutzes und falsch verstandene europäische Politik kämpfen sowie unsere kulturhistorische, forstliche und freiheitliche Identität bewahren.
In diesem Sinne wünsche ich uns Gottes Segen, Gesundheit und Ausdauer, um den Widrigkeiten der theoretischen Waldbewirtschaftung zu widerstehen und ich wünsche uns den Sach – und Fachverstand der örtlichen Verhältnisse.
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Pressetext
Waldbesitzerverband fordert, die Haftung der Waldbesitzer zu entschärfen
Bei einer Änderung des Bundeswaldgesetzes wollte die Bundeslandwirtschafts-ministerin klarstellend in das Gesetz aufnehmen, dass Waldbesitzer für Schäden Dritter im Wald nur haften, wenn die Waldbesitzer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ob diese Klarstellung im Bundeskabinett beschlossen wird, ist jetzt im Mai 2009 wieder offen. Dazu der Präsident des Thüringer Waldbesitzer-verbandes Jörg Göring: „ Wenn jeder Bürger jede Waldfläche in Thüringen, damit auch den Privatwald, uneingeschränkt betreten darf, muss aber im Gegenzug der Waldbesitzer von der Haftung für Schäden, die der Waldbesucher evt. erleidet, auch im Bundesgesetz freigestellt werden. „
Hintergrund:
Im Thüringer Waldgesetz steht: Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturver-
träglichen Erholung ist jedem gestattet. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet. Dies gilt auch für gekennzeichnete Wege und Pfade.
Bundesgesetze stehen über Landesgesetzen. Deshalb ist eine entsprechende
Festlegung im Bundeswaldgesetz notwendig.
Gerichte haben in den letzten Jahren zu Schadenersatzforderungen von Waldbesuchern an Waldbesitzer sehr unterschiedliche Urteile gefällt.
Der Privatwaldanteil beträgt mit über 220.000 ha 40 % der Landeswaldfläche.
Kommentar:
Waldbesucher müssen sich auf waldtypische Gefahren wie liegendes und stehendes Totholz, Gräben, Böschungen, evt. sogar umfallende Bäume sowie auf Schäden infolge forstwirtschaftlicher Maßnahmen des Waldbesitzers einstellen.
Der Ausbau forstlicher Wege erfolgt vorrangig zur Bewirtschaftung des Waldes.
Waldwege können nicht so ausgebaut und unterhalten werden, dass sie ständig gefahrlos zu benutzen sind.
Offener Brief zu
Wald und Wild
Um eine sinnvolle Bewirtschaftung unserer Schalenwildarten zu realisieren , müssten die Waldlebensräume selbstverständlich auch großräumig betrachtet werden.
Dies geschah zu Zeiten der DDR im Osten Deutschlands , scheiterte aber an der Art und Weise der Organisation der Jagd und auch an der Ausrüstung der Jäger mit praktikablen Jagdhandwerkszeug .
Aus dieser Vergangenheit sowie der großflächigen Waldbegründungen mit der gemeinen Fichte , nach Sturm und Käferkalamitäten , konnten sich Schalenwildbestände überproportional reproduzieren und fügten dem Wald immense Schäl – und Verbissschäden zu. Mit dieser Erbschaft können sich nicht nur Waldbesitzer noch recht lang auseinandersetzen .
Da das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden ist , entscheidet der Eigentümer ,so denn er einen Eigenjagdbezirk besitzt , immer selbst , im Rahmen der Gesetze , über den Umgang mit Wild im Wald . Die Kleingliedrigkeit der Reviere erschweren natürlich eine ordentliche Bewirtschaftung des Wildes und somit eine Bonitierung von Wild im Lebensraum
Die Verpachtung von Jagdgebiete steht immer konträr zu Eigentümerzielen , da der Jagdpächter jagen möchte und hierzu eben auch Wild vonnöten ist .Möglichst viel Wild ist entscheidend für die Attraktivität eines Revier .
Legt der Waldeigentümer nicht klare Regeln im Pachtvertrag zum Waldbau fest , wird seine Freude über den Pachtertrag ein kurzes Vergnügen sein .
Die Jäger , stelle ich oftmals fest , denken meistens in Pachtperioden , nicht aber in Generationsverträgen für Wild und Wald . Die Beute nimmt den größten Raum des Gedankengutes ein , und um diese zu erlangen wird einiges getan um Wild im eigenen Revier zu binden .Die menschlichen Schwächen wie Jagdneid und Missgunst spielen hierbei für das Ansehen der Jagd und der Jäger in der Öffentlichkeit eine schlechte Rolle .
Der Umgang mit dem Wild aber auch mit dem Wald , sowie das auftreten gegenüber anderen Waldnutzern zeigt die Einstellung der Grünröcke zum Gesamtkomplex Natur .
Der Wald muss sich natürlich verjüngen können . Waldbauliche Fehler aus der Vergangenheit können nach Kyrill und Emma korrigiert werden . Solche hehren Ziele der Neubegründung von Mischwäldern sollten ohne Zaunbau möglich sein . Kann man auf den Zaunbau nicht verzichten , stimmt die Wilddichte nicht .
Im übrigen sind Wildeinstände immer von Waldbau abhängig und bei einer kontinuierlichen Waldbewirtschaftung werden sich Wildeinstände innerhalb eines zwanzigjährigen Rhythmus auch ändern .
Die Bürokratie des Jagdrechtes sowie Hygienebestimmungen treffen immer den Jagdherren und Jagdherren sind nun einmal nicht alle Jäger .
Wir leben in einer Kulturlandschaft die es zu erhalten gilt . Zur Erhaltung dieser Landschaft zähle ich auch eine funktionierende Jagdkultur .Oberste Priorität hat nun aber einmal der Erhalt des Lebensraum Wald auch für Wild .Diese Einsicht sollte nicht nur bei Waldbesitzern reifen , sondern auch bei Jägern .
Göring Präsident Walbesitzerverband für Thüringen
Verband lehnt den Entwurf zur Neuregelung der Holzsortierung ab
Seit Ende letzten Jahres liegt der von Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft erarbeitete Entwurf einer Rahmenvereinbarung für den Rundholzhandel in Deutschland ( RVR ) vor. Damit soll die bisher geltende „Handelsklassen-
sortierung“ ( HKS ) ersetzt werden. Verbandsvertreter haben sich im Februar mit dem Entwurf befasst. Wie vom Vorstand beschlossen hat der Waldbesitzerverband für Thüringen analog den Ländern Bayern und Sachsen in einer Stellungnahme den Entwurf in der vorliegenden Form abgelehnt. Die Definition der Qualitätsstufen
A,B,C und D weicht erheblich von denen in der HKS ab. Es ist zu befürchten, dass der überwiegende Teil des Holzes zukünftig in die Qualitätsstufe C eingestuft wird, was für die Waldbesitzer einen erheblichen finanziellen Verlust ergeben würde.
Beim direkten Vergleich von Merkmalen wie Astigkeit, Krümmung, Abholzigkeit,
Fäule, Verfärbungen in den einzelnen Qualitätsstufen werden die Holzverkäufer
meist schlechter gestellt. Auch wenn große Holzabnehmer eigene Sortier-
vorschriften haben, ist zu befürchten, dass die RVR zu einer nicht tolerierbaren
Benachteiligung der Forstwirtschaft und zu finanziellen Verlusten für unsere Forstbetriebe führt. Für Rückfragen steht die Geschäftstelle zur Verfügung.
Wir werden über die weitere Entwicklung zur RVR informieren.
W. Heyn
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