Der Waldbesitzerverband Thüringen e.V.


Der Waldbesitzerverband für Thüringen e.V.
vertritt Ihre Interessen und ist für Sie da!

Der Waldbesitzerverband für Thüringen wurde am 18.09.1990 in Gierstädt gegründet und ist im Vereinsregister
in Erfurt unter der Nummer 840 eingetragen. Nach seiner Satzung hat er den Zweck, die berufsständischen, rechtlichen und forstpolitischen Interessen der Besitzer des Nichtstaatswaldes zu vertreten und die
Unantastbarkeit des Waldeigentums, die Freiheit seiner Bewirtschaftung und das Recht auf Selbst-
verwaltung zu bewahren.

Präsident des Verbandes ist Jörg Göring, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Mechterstädt bei Gotha.
Im Vorstand des Waldbesitzerverbandes ist der Kleinprivatwald, der Gemeinschaftswald, der mittlere Privatwald
und der Kirchenwald vertreten.

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ministergespräch ministergespräch


Der Sitz der Geschäftsstelle:

Waldbesitzerverband für Thüringen
Weidigstrasse 3 a
99885 Ohrdruf ( bei Gotha )

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 08.00 bis 16.30 Uhr

Tel. 036 24 - 31 38 80
Fax 036 24 - 31 51 46

E- mail: Waldbesitzerverband.Thueringen@t-online.de



Im Juli 2011 waren über 350 Einzelwaldbesitzer, 300 Waldgemeinschaften bzw. Forstbetriebsgemeinschaften, 90 größere Waldbesitzer, große Teile des Kirchenwaldes sowie einige Kommunen Mitglied im Waldbesitzerverband für Thüringen e.V.

Die Mitgliedsfläche beträgt über 110.000 ha Wald.



Bisherige Ergebnisse der Arbeit des Waldbesitzerverbandes sind:


  • Waldbesitzerfreundliche Thüringer Gesetze, besonders Wald-
    und Jagdgesetz


  • Umfangreiche Fördermittel für Waldbesitzer (1999 31 Mio DM,
    2004 immerhin 8 Mio €, Haushaltsansatz 2005 über 7 Mio €; Haus-
    haltsplan 2006 rund 8 Mio € )


  • Einführung einer 50- stündigen Schulung für Waldbesitzer,
    des sog. Waldbauernbriefes – zusammen mit dem Thüringer
    Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt –
    fünf Lehrgänge haben inzwischen stattgefunden
    --> Termine für die nächsten Lehrgänge <--


  • Für die durch Kahlschläge zu DDR- Zeiten geschädigten
    Waldbesitzer gab es nur in Thüringen seit 1992 ein extra
    Förderprogramm / es ist gelungen, dieses Förderprogramm
    bis 2004 zu verlängern


  • Auszahlung von 2 Mio DM für Rotwildschälschäden aus DDR-
    Zeiten direkt an die betroffenen Waldbesitzer


  • Förderung des Wiedereinmessens von Waldparzellengrenzen,
    wenn StFB die Verursacher für die Beseitigung der Grenzsteine
    waren


  • Kaufmodell für nichtzuteilungsberechtigte Erben von
    Bodenreformwald mit sehr
    günstigen Kaufpreisen


  • Sicherung vieler altrechtlicher Waldgenossenschaften in ihrer
    Existenz


  • Verbesserte Förderbedingungen für Holzheizungen in Thüringen


  • Verbesserung der Fördersätze bei den Verwaltungs- und
    Beratungskosten der Forstbetriebsgemeinschaften, einschließlich
    der Förderung der Haftpflichtversicherung


  • Kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalpark Hainich und
    mit zu großen und zu strengen Naturschutzgebietsausweisungen


  • Sog. Neueinrichter mussten ihren von der BVVG gekauften Wald
    nicht wieder zurückgeben


  • Kauf und Einsatz der " Mobile Waldbesitzerschule "


  • Klärung einer Vielzahl von Einzelproblemen der Waldbesitzer, die
    sich an den Verband gewandt haben

Ministergesrpaech 15.8.2011

Foto: Ministerespräch 15.08.11




Aktuelle Aufgaben des Waldbesitzerverbandes sind u.a.:

  • Durchsetzung von Forderungen der vom Orkan Kyrill besonders betroffenen Waldbesitzer
    ( Hilfsprogramm ) – siehe auch Aktuelles


  • Einsatz für Bereitstellung ausreichender Fördermittel für private
    und kommunale Waldbesitzer in den Jahren 2005 und folgende


  • Erhalt der Strukturförderhilfe für den Kleinprivatwald des Landes
    Thüringen (besonders für den Rückewegebau)


  • Sicherung der Nutzungsrechte in Waldinteressentenschaften Nordthüringens


  • Verhandlung mit Anbietern von EDV- Programmen für forstliche Zusammenschlüsse


  • Sicherung der altrechtlichen Waldgenossenschaften, bei denen
    das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist


  • Erreichen einer vertraglichen Lösung für von der Umsetzung der
    Flora- Fauna- Habitat (FFH) - Richtlinie der EU betroffene Waldbesitzer


  • aktive Darstellung der Position der Waldbesitzer zur Forststruktur
    Thüringens


  • Abwehr von zu erwartenden Vorhaben, die Bundesgesetze
    (Wald und Jagd) zu Ungunsten der Waldbesitzer zu novellieren


  • Verstärkung der Werbung für den einheimischen Rohstoff Holz


  • Abgabe von Stellungnahmen zur Ausweisung von Naturschutzgebieten
    mit dem Ziel, die Nutzungseinschränkungen für Waldbesitzer so gering
    wie möglich zu gestalten


  • Werbung unter den Waldbesitzern für die Paneuropäische Forstzertifizierung


  • Schaffung von Lösungen bei verstärkt auftretenden neuen Wildschäden



Weiter hat der Waldbesitzerverband folgende Aufgaben als berufsständische Vertretung:

- Stellungnahme zu Kaufverträgen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, zu Naturschutzausweisungen, zu Verkehrsprojekten, Energietrassen, Flurbereinigungsverfahren u.v.m.


Als Verband vertreten wir Ihre Interessen in folgenden Gremien:
- Deutscher Forstwirtschaftsrat
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände
- Landesforstausschuss und Landesjagdbeirat
- Planungsbeiräte ( Land Thüringen und Regionen )
- Naturschutzbeirat beim Landesverwaltungsamt